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Recht auf selbstbestimmtes Sterben: Bundesverfassungsgericht kippt Sterbehilfeverbot

Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben!
Nach fast fünf Jahren der Unsicherheit, in denen schwerkranke Menschen kaum die Möglichkeit hatten, ihrem Leben und damit auch ihrem Leiden selbstbestimmt ein Ende zu setzen, sprach das Bundesverfassungsgericht heute das lang erwartete Urteil:

Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, da es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
Der seit 2015 gültige Strafrechtsparagraph 217 stellte die “geschäftsmäßige Förderung zur Selbsttötung” unter Strafe.

Hierdurch wurde die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, stark eingegrenzt.  Ärzte, mussten befürchten, sich bei der palliativmedizinischen Behandlung todkranker Menschen oder durch das zur Verfügung stellen eines tödlichen Medikaments strafbar zu machen.

Die einzige Möglichkeit für Menschen in einer Situation in der sie den Wunsch verspüren zu sterben, lag durch §217 in der Verantwortung der Angehörigen und Menschen aus dem nächsten Umfeld.
Da oftmals weder eine entsprechende Schulung, noch die nötige emotionale Distanz bestanden, konnte nicht jede*r mit der damit verbundenen Belastung oder mit verbundenen Sculdgefühlen umgehen, was in vielen Fällen zu unnötig längerem Leid der Erkrankten und des Umfelds führte.
Auch Ärzt*innen und Palliativmediziner*innen werden dieses Urteil mit Erleichterung zu Kenntnis genommen haben, da ihnen bei Verstößen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohten.

Durch das heutige Urteil können Schwerstkranke nun wieder in die Hände von Sterbebegleiter*innen, Palliativmediziner*innen und medizinischem Personal bei ihrem letzten Wunsch begleitet werden. Es handelt sich dennoch um eine “assistierte Sterbehilfe”. Das tödliche Medikament muss der/die Erkrankte selbstständig zu sich nehmen. Die “Tötung auf Verlangen”, die so genannte “aktive Sterbehilfe” bleibt in Deutschland weiterhin verboten.

Von den 102 Erkrankten, die seit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts 2017 den erforderten Antrag gestellt hatten, sind 24 Patient*innen während der Wartezeit verstorben, weil Ihnen das Medikament auf Anweisung von Jens Spahn mit Verweis auf die heutige Entscheidung verwehrt wurde.

Dankeschön an alle Ärzt*innen, Sterbebegleiter*innen und vor allem Patient*innen, die über Jahre soviel Kraft investiert haben um dieses so wichtige Urteil, das jede*n von uns mal betreffen kann zu erkämpfen!